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   OVG Niedersachsen, 15.03.2004 - 1 M 45/04   

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https://dejure.org/2004,69431
OVG Niedersachsen, 15.03.2004 - 1 M 45/04 (https://dejure.org/2004,69431)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.03.2004 - 1 M 45/04 (https://dejure.org/2004,69431)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. März 2004 - 1 M 45/04 (https://dejure.org/2004,69431)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Hessen, 13.07.2011 - 9 A 482/11

    Verwertbarkeit der im Auftrag des Anlagenbetreibers erstellten Schallprognose;

    Aufgrund der Entfernung zwischen den genehmigten Windkraftanlagen und dem Grundstück des Klägers ist ferner nicht ersichtlich, dass Tages- und Nachtzeitkennzeichnungen der beiden Windkraftanlagen in aufdringlicher Art und Weise Wohn- und Schlafräume des klägerischen Wohnhauses beleuchten (vgl. dazu OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. März 2004 - 1 M 45/04 -, NVwZ 2005, 233; Bay. VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 22 ZB 09.1682 -, juris).
  • VG Aachen, 23.12.2005 - 6 L 658/05

    Genehmigung für "Windpark Würselen" überwiegend bestätigt

    Allerdings belegt die Schattenwurfprognose der U. GmbH vom 28. April 2005, dass die "worst-case"-Werte für die - faustformelartig als Grenzwert entwickelte - , vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 15. März 2004 - 1 M 45/04 -, NVwZ 2005, 233, Beschattungsdauer von 30 Stunden im Jahr (maximale jährliche Gesamtbelastung) bzw. 30 Minuten am Tag (maximale tägliche Belastung), vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 11. Oktober 2005 - 8 B 110/05 -, S. 10 des amtlichen Umdrucks; und vom 14. Juni 2004 - 10 B 2151/03 -, NWVBl. 2005, 194, in denen darauf hingewiesen wird, dass es darüber hinaus einer wertenden Entscheidung bedürfe, die über die bloßen Einwirkzeiten hinaus die Umstände des Einzelfalls in den Blick nehme und das qualitative Gewicht der Belastung erfasse; siehe außerdem LUA NRW, Materialien Nr. 63, "Windenergieanlagen und Immissionsschutz", 2002, S. 26, am Grundstück des Antragstellers (in der Schattenwurfprognose als "IP P" bezeichnet) ohne Abschaltung deutlich überschritten werden.
  • VG Aachen, 09.07.2007 - 6 L 127/07

    "Windpark Weilerswist" darf weiter errichtet und betrieben werden

    Die mit den Antragsunterlagen vorgelegte "Untersuchung zur Verschattung durch 10 geplante Windenergieanlagen in X. unter Berücksichtigung der plangegebenen Vorbelastung durch 14 geplante Windenergieanlagen in A. (N. -X1. )" der B. d. GmbH vom 8. Dezember 2006 zeigt, dass die "worst-case"-Werte für die - faustformelartig als Grenzwert entwickelte -, vgl. dazu etwa Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 18. Mai 2007 - 12 LB 8/07 -, juris und vom 15. März 2004 - 1 M 45/04 -, NVwZ 2005, 233, Beschattungsdauer von 30 Stunden im Kalenderjahr (astronomisch maximal mögliche jährliche Beschattungsdauer), was einer tatsächlichen Beschattungsdauer von 8 Stunden pro Jahr entspricht, vgl. dazu Nr. 5.1.2 der Grundsätze für Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA-Erlass), Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr - VI A 1 - 901.3/202 -, des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - VII 8 - 30.04.04 - und des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie - IV A-3-00-19 -, vom 21. Oktober 2005, bzw. 30 Minuten am Tag (maximale tägliche Belastung), vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 11. Oktober 2005 - 8 B 110/05- , S. 10 des amtlichen Umdrucks; und vom 14. Juni 2004 - 10 B 2151/03 -, NWVBl. 2005, 194, in denen darauf hingewiesen wird, dass es darüber hinaus einer wertenden Entscheidung bedürfe, die über die bloßen Einwirkzeiten hinaus die Umstände des Einzelfalls in den Blick nehme und das qualitative Gewicht der Belastung erfasse; siehe außerdem Landesumweltamt NRW, Materialien Nr. 63, "Windenergieanlagen und Immissionsschutz", 2002, S. 26, am dem Grundstück der Antragstellerin nächstgelegenen Immissionsort IO 08 "Bodenheim" nicht erreicht werden.
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